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   VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11   

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VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11 (https://dejure.org/2011,62)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2011 - 4 K 2146/11 (https://dejure.org/2011,62)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 4 K 2146/11 (https://dejure.org/2011,62)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für einen unterlegenen Bewerber nach § 123 VwGO im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit; Möglichkeit der Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung aufgrund von Mängeln einer im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung zugrunde ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Stellenbesetzung am BGH: Fischer : Tolksdorf - (vorläufig) 2 : 0

  • faz.net (Pressebericht, 18.01.2012)

    Stellenstreit am BGH: Olympische Ränkespiele

  • zeit.de (Pressemeldung, 26.10.2011)

    BGH-Richter klagt erfolgreich gegen Kollegen-Beförderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenzkampf bei Richtern des Bundesgerichtshofs

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Stellenbesetzung am Bundesgerichtshof vorläufig gestoppt

  • taz.de (Pressebericht, 26.10.2011)

    Richterstreit am Bundesgerichtshof: Per Eilbeschluss vorgedrängelt

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 11.11.2011)

    Leutheusser wieder in Personalnot

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Konkurrentenklage am BGH

  • De-legibus-Blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ungeeignete Senatsvorsitzende am BGH: Wenn Richter befremdet sind

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.10.2011)

    Der unbequeme Richter

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.10.2011)

    Vorsitz am 2. BGH-Strafsenat: Showdown in Karlsruhe

In Nachschlagewerken

Sonstiges (5)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.05.2012)

    Personalstreit am BGH: Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?

  • juve.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.01.2012)

    Richterstreit am BGH: Präsident Tolksdorf hält an Beurteilung Fischers fest

  • fr-online.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.05.2013)

    Streit um Thomas Fischer: Richterstreit am BGH endet

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 30.05.2013)

    Streitbarer Strafrichter setzt sich durch

  • fr-online.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 30.05.2013)

    Richterstreit mit Postenschacher beendet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Ebenso wie bei Beamten liegt die Entscheidung über eine Beförderung im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wobei die Bewerber im hier vorliegenden Verfahren gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 46 DRiG und entsprechend § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung bilden sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000 EUR beträgt, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung bilden sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung bilden sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - (NVwZ 2011, 358) lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.

    Eine bereits vollzogene Ernennung kann nach dem Grundsatz der Ämterstabilität regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, NVwZ 2011, 358 RN 27; Urt. vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Eine bereits vollzogene Ernennung kann nach dem Grundsatz der Ämterstabilität regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, NVwZ 2011, 358 RN 27; Urt. vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Die Auswahlentscheidung stellt nach wie vor einen den unterlegenen Bewerber belastenden Verwaltungsakt dar, gegen den der Unterlegene Widerspruch erheben kann (vgl. auch BVerwG, Urt. vom 25.08.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris).

    Zu diesem Begehren verhilft ihm vielmehr nach wie vor die auf Neubescheidung gerichtete Verpflichtungsklage gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, wobei dann im Verwaltungsstreitverfahren die einheitliche Auswahlentscheidung überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.1988, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Ebenso wie bei Beamten liegt die Entscheidung über eine Beförderung im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wobei die Bewerber im hier vorliegenden Verfahren gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 46 DRiG und entsprechend § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

    Dieser Anspruch dürfte schon im zum Ernennungsvorschlag führenden Auswahlverfahren der obersten Bundesbehörde zu erfüllen sein, da sich das dem Bundespräsidenten bei einer vorgeschlagenen Ernennung zustehende Prüfungsrecht (Art. 60 Abs. 1 GG) wohl darauf beschränkt, ob der Vorgeschlagene die rechtlichen Voraussetzungen für seine Ernennung erfüllt (VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.08.2001, BVerwGE 115, 58).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.6.1980, BVerwGE 60, 245, und Beschl. vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11
    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

  • VG Karlsruhe - 4 K 712/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Streit um hohes Richteramt

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Es handelt sich hierbei um ein neues selbständiges Auswahlverfahren mit eigenem Bewerberkreis und nicht um die Fortsetzung des Auswahlverfahrens für die Ernennung eines Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, das aus Anlass der Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden des 2. Strafsenates eingeleitet worden ist und in dem der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Wiederholung der Auswahlentscheidung erstritten hat (vgl. dazu den Gerichtsbeschluss vom 24.10.2011 - 4 K 2146/11 -).

    Abgesehen davon dürften beide (Anlass-)Beurteilungen trotz der gerichtlichen Hinweise im Beschluss vom 24.10.2011 (Az.: 4 K 2146/11) an erheblichen Defiziten in der Sachverhaltsermittlung und -darlegung sowie daraus folgend auch ihrer Nachvollziehbarkeit leiden.

    So sind etwa die nach dem 25.02.2011, dem ausdrücklich erklärten Beginn des Beurteilungszeitraums der dienstlichen Beurteilung vom 31.05.2012, im Verfahren 4 K 2146/11 vorgelegten und in eine ähnliche Richtung gehenden Versicherungen an Eides Statt mehrerer Senatskolleginnen und -kollegen des Antragstellers von August/September 2011 zu der Zusammenarbeit mit ihm auch und gerade in Zeiten, in der er den Senatsvorsitz vertretungsweise wahrnahm (01.02.2011 bis 31.12.2011), in der dienstlichen Beurteilung vom 31.05.2012 ebenso wie in dem Widerspruchsbescheid vom 18.09.2012 nicht einmal mehr erwähnt, geschweige denn zusammen mit dem Beurteilungsbeitrag des Senatsvorsitzenden vom 10.05.2012 wertend berücksichtigt.

    Daher bedarf es im vorliegenden Verfahren auch keiner Entscheidung, ob mit Blick auf die erheblichen Defizite schon in der Sachverhaltsermittlung vor Erstellung der durch die dienstliche Beurteilung vom 10.01.2012 ersetzten dienstlichen Beurteilung vom 08.12.2010 (vgl. dazu den Beschluss vom 24.10.2011 - 4 K 2146/11 -) und die Aufnahme umfangreicher, aber überflüssiger, weil ausdrücklich nicht berücksichtigter Erwägungen zu Lasten des Antragstellers in der dienstlichen Beurteilung vom 10.01.2012 Anhaltspunkte für eine tatsächliche Voreingenommenheit des beurteilenden Präsidenten des Bundesgerichtshofs bestehen (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 C 16/97 -, BVerwGE 106, 318 = IÖD 1999, 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 S 472/12 -, a.a.O.).

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

    Lediglich bei erheblichen Abweichungen sind in nachvollziehbarer Weise die Umstände darzulegen, die sich seit der letzten Beurteilung geändert und die zu der abweichenden Überzeugungsbildung geführt haben (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 04. Mai 2018 - 1 L 346/18.KS -, Beschluss vom 28.02.2014 - 1 L 835/13.KS - VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 4 K 2146/11 -).
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

    Sofern sich das Anforderungsprofil des von dem Beamten besetzten Dienstpostens nicht verändert hat, sind in nachvollziehbarer Weise die Umstände darzulegen, die sich seit der letzten Beurteilung geändert und die zu der abweichenden Überzeugungsbildung geführt haben, wenn eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 04. Mai 2018 - 1 L 346/18.KS -, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 L 835/13.KS - VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 4 K 2146/11 -, alle zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2018 - 19 A 2127/16

    Gestattung einer weiteren Wiederholungsprüfung nach entgültigem Nichtbestehen der

    Auch wenn man die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte beamtenrechtliche Rechtsprechung anwende, bedürfe es einer Plausibilisierung der Herabzensierung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2013 - OVG 4 S 39.13 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 4 K 2146/11 -).
  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 9 L 3797/13

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    (2) Die Notwendigkeit einer Plausibilisierung auch durch die Darlegung von Tatsachen kann sich ausnahmsweise dann ergeben, wenn eine Beurteilung deutlich schlechter ist als eine vorangegangene, ohne dass sich die Gründe für diese Verschlechterung bereits dem Beurteilungstext selbst entnehmen lassen (vgl. VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, 9 L 3454/09 Rdn. 23 f.; VG Karlsruhe, B. v. 24.10.2011, 4 K 2146/11 - juris Rdn. 13 ff.).
  • VG Greifswald, 19.10.2016 - 6 A 444/15

    Klage eine Polizeibeamten gegen dienstliche Beurteilung

    Der Beamte hat hierauf Anspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980, 2 C 8.78; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2007, OVG 4 S 58.06, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011, 4 K 2146/11, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 30.04.2013 - 9 L 4925/12

    Leistungsvergleich im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren: Zur Frage der

    (2) Die Notwendigkeit einer Plausibilisierung auch durch die Darlegung von Tatsachen kann sich ausnahmsweise dann ergeben, wenn eine Beurteilung deutlich schlechter ist als eine vorangegangene, ohne dass sich die Gründe für diese Verschlechterung bereits dem Beurteilungstext selbst entnehmen lassen (vgl. VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, 9 L 3454/09 Rdn. 23 f.; VG Karlsruhe, B. v. 24.10.2011, 4 K 2146/11 - juris Rdn. 13 ff.).
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